Bei Eheschließung oder der Geburt von Kindern, besonders bei Trennung und Scheidung, stehen wir unseren Mandanten gerne bei. Im Bereich des internationalen Familienrechts beraten wir u.a. bei bilateralen Eheschließungen und Ehen mit ausländischen Staatsbürgern. Wir verfassen Eheverträge, die in einem solchen Verfahren die Scheidung völlig vereinfachen. Hinsichtlich bilateraler Eheschließung und Ehescheidung berücksichtigt unsere Kanzlei durch ihre eigene Kompetenz auch ausländisches Recht. Seit Jahren werden in der Kanzlei Popal Scheidungen mit türkischen, iranischen, afghanischen oder ägyptischen Beteiligten bearbeitet. Die Kanzlei hat diesbezüglich mehr als 20jährige Erfahrung. Frau Rechtsanwältin Popal berät ihre Mandantschaft auch in ausländischer Sprache, u.a. in Englisch und Türkisch. Insbesondere sind wir kompetent im Bereich Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt und Rentenanwartschaften und Verteilung von Vermögen und Hausrat. Vertrauen Sie der Kompetenz unserer Kanzlei in diesem Bereich, insbesondere vertrauenswürdig ist auch unsere Erfahrung.

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