Im Bereich des internationalen Zivilrechts beraten wir unsere Mandanten, die mit ausländischen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt stehen. Ebenfalls beraten wir ausländische Firmen, die ihre Rechte in der Bundesrepublik Deutschland geltend machen. Unsere Kanzlei hat sogar rechtliche Interessen von vielen deutschen und ausländischen Unternehmen in Afghanistan und Iran vertreten und dort Rechte mit Erfolg geltend gemacht. Wir beraten ebenfalls ausländische Mitbürger und Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland investieren und hier Firmen gründen. Im Bereich Gesellschaftsrecht, Gründung, Aufbau, Ausbau oder Beendigung ausländischer Unternehmen sind wir ebenfalls aktiv.

EnglishGermanIran
Nach oben scrollen